Nein. Einerseits gibt es Aufbauvorschriften der Fahrzeughersteller, die den Überhang begrenzen und andererseits hängt die Länge der Wohnkabine ab von dem Radstand des Fahrzeuges, der Überhang solle nur ca. 55-60 % des Radstandes betragen.
Häufig gestellte Fragen
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