einfach zu Schade für die Garage...
Nein! Man benötigt ein eigenes Gutachten für die Zulassung in Deutschland, dieses Gutachten haben nicht alle Nissan-Händler
Es gibt unterschiedliche Dichtmaterialien, bitte fragen sie uns, welches Dichtmaterial für welche Abdichtung geeignet ist.
Die Wohnkabinen sind immer speziell für ein Fahrzeug, sie können jedoch an verschiedene Basisfahrzeuge angepast werden. Ein Austausch ist jedoch immer nur von Doka zu Doka und 1,5-faches Führerhaus zu 1,5-fachem Führerhaus möglich.
Die Steuer richtet sich nach Fahrgastraumlänge, gemessen vom Bremspedal bis zur Fahrerhausrückwand. Falls diese länger ist als die Pritschenlänge wird das Fahrzeug als PKW versteuert. (z.B. Nissan Navara Doppelkabiner)
Die Isolierung besteht aus einem geschlossenporigen Hartschaum, der kein Wasser aufnehmen kann, es befinden sich in der Sandwichplatte keine Holzverstrebungen, die von innen verfaulen können.
Ja die Wohnkabine muss eingetragen werden. Die Eintragung in den Brief bzw. Schein des Fahrzeuges erfolgt wie folgt:
- LKW mit Wechselbauten
- wahlweise Rüstzustand: LKW Plattform
- wahlweise Rüstzustand: LKW offener Kasten
- wahlweise Rüstzustand: mit Wohnkabine
Nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand.
Nur mit einem erheblichen Aufwand, d.h. man muss mit mindestens 7000,-- € rechnen, da sich die Fahrzeuge in der Position der Hinterachse und in der Spurbreite unterscheiden und somit der Radkasten deutlich vergrößert werden muss.
Nein. Einerseits gibt es Aufbauvorschriften der Fahrzeughersteller, die den Überhang begrenzen und andererseits hängt die Länge der Wohnkabine ab von dem Radstand des Fahrzeuges, der Überhang solle nur ca. 55-60 % des Radstandes betragen.